Beschlussfassung am 24.01.2012

Gemeinschaft, Leistung, Lebensfreude

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist eine öffentliche Schule im ländlichen Raum in der Trägerschaft des Landkreises Meißen.
Das Einzugsgebiet unserer Schülerschaft umfasst auch die angrenzenden Landkreise Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Nach einer grundlegenden Sanierung in den Jahren 2004 – 2006 bzw. 2010/11 verfügt unsere Schule über eine moderne Ausstattung, in derdie Schüler entsprechend ihrer besonderen Begabungen und Interessen zwischen dem naturwissenschaftlichen, künstlerischen und sprachlichen Profil wählen können. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist eine Schule mit Ganztagesangebot (siehe Schulprogramm - GTA).

Schulprogramm des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen

Präambel zum Schulprogramm

Zielstellung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen ist eine Schule, die Schüler und Lehrer gern besuchen, weil eine optimistische Grundstimmung herrscht und Freude am Erkenntniserwerb vermittelt wird. Der Umgang untereinander ist geprägt von Achtung, Respekt und Toleranz. Gemeinsames Ziel ist es, jungen Menschen im Unterricht und darüber hinaus Möglichkeiten zur Entfaltung der Persönlichkeit zu geben und Kompetenzen zu erlangen, die die Schüler zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung befähigen. Die Kommunikation im Kollegium, zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Lehrern und Eltern dient vornehmlich diesen Zwecken. Die Gestaltung des Unterrichts ist gemeinsames Anliegen, orientiert sich an Methoden, die insbesondere die Aktivität, Selbstständigkeit und Verantwortung der Schüler erhöhen und die Entwicklung fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen unterstützen. Regeln und Normen bieten den Raum, den der Einzelne braucht, sich entwickeln zu können. Zum Schulträger, zur Schulaufsicht, zum Förderverein, zu anderen Vereinen, zu Betrieben der Region, dem Arbeitsamt und nicht zuletzt zu wissenschaftlichen Einrichtungen wie die TU Freiberg werden enge förderliche Kontakte geknüpft. Absolventen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen unterstützen ihre ehemalige Schule und übernehmen damit Verantwortung für nachkommende Schülergenerationen.

Teil A
Wir sind eine Gemeinschaft Unsere Schule ist eine Gemeinschaft aus Schülern, Lehrern, Eltern und technischen Mitarbeitern. Wir wirken kooperativ und vertrauensvoll zusammen. Grundlage ist ein toleranter, ehrlicher, freundlicher und hilfsbereiter Umgang. Die Schulgemeinschaft pflegt intensive Kontakte  (siehe Schulprogramm - Kontakte). Im täglichen Miteinander treten wir mit gegenseitigem Respekt auf. Wir handeln verantwortungsbewusst und achten die Leistungen anderer. Wir äußern uns sachlich und stehen konstruktiver Kritik aufgeschlossen gegenüber. Regeln und Festlegungen sind transparent und werden beachtet - Schulprogramm - Regeln und Festlegungen. Wir fördern die Mitarbeit in den Schüler-, Eltern- und Lehrergremien. Diese Gremien wirken aktiv in der Schulgemeinschaft - Schulprogramm - Schüler-, Eltern- und Lehrergremien. Jedes Mitglied der Gemeinschaft ist für das Schulklima mitverantwortlich. Unsere Schule als Lebensort im ländlichen Raum Unsere Schule ist nicht nur Lern- und Arbeitsort. Wir verstehen unsere Schule auch als Lebensraum, der gemeinsam gestaltet und gepflegt wird. Wir gehen verantwortungsvoll und sorgsam mit dem Schuleigentum um. Die Unterrichtsräume, insbesondere die Klassenzimmer, das Schulgebäude und das Schulgelände werden von der Schulgemeinschaft freundlich gestaltet - Schulprogramm - Schulgebäude und das Schulgelände. In der Kantine und bei der Mittagsversorgung gibt es ein ausgewogenes Angebot an Speisen und Getränken für eine gesunde Ernährung. Für die schulische Arbeit in der unterrichtsfreien Zeit existieren im Schulgebäude Ruhezonen für Lehrer und Schüler. Spiel- und Sportmöglichkeiten tragen zur Attraktivität unseres Schulgeländes bei. Die Schulgemeinschaft organisiert auch außerhalb des Unterrichts ein breites Spektrum an Veranstaltungen. An unserer Schule gibt es dabei auch traditionelle Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl - Schulprogramm - traditionelle Veranstaltungen.

Teil B
Unterricht und Bildungsangebot Leben durch Lernen – Lernen durch Leben – Lebenslanges Lernen Unsere Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vor. Wir vermitteln, dass Bildung, Erziehung und Wertevermittlung in einer Gemeinschaft neben Anstrengung auch Freude und Lebensqualität bedeuten. Unsere Schule ist eine Einrichtung, in der die Schüler altersspezifisch und systematisch mit Methoden des Lernens vertraut gemacht werden und diese als Grundlagen eines wissenschaftlichen Vorgehens im Wissenserwerb verinnerlichen - Schulprogramm - Methoden des Lernens. Mit komplexen Aufgabenstellungen und fächerverbindendem Unterrichteinschließlich der Themenwochen fördern wir die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unserer Schüler - Schulprogramm - fächerverbindendem Unterricht. Die Bewertungen schulischer Leistungen erfolgen verantwortungsbewusst. Für die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind diese eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung der geleisteten Arbeit. Sie helfen den Schülern, ein realistisches Selbstbild aufzubauen sowie Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Die naturnahe Lage unserer Schule nutzen wir zur Profilierung. In Projekten, in Wahlgrundkursen, Facharbeiten und besonderen Lernleistungen greifen wir auf dieses Potential zurück. Die individuelle Förderung wird im Unterricht und bei der Vergabe von Hausaufgaben berücksichtigt. Die Entfaltung persönlicher Stärken unterstützen wir mit Bildungs-vereinbarungen. Unsere Schüler beteiligen sich an Wettbewerben und Projekten - Schulprogramm - Wettbewerbe und Projekte. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind in einem lebenslangen Lernprozess. Wir nehmen entsprechende Fortbildungsangebotewahr. Wir sichern unsere Arbeit an der Schule durch eine kontinuierliche Evaluation - Schulprogramm - Evaluation. Unsere Schule fördert die sozialen und persönlichen Kompetenzen. Bei uns bleibt keiner allein. Ebenso wie die Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen ist uns die Entwicklung von fachlichen und methodischen Fähigkeiten wichtig. Im Unterricht werden durch eine methodische Vielfalt soziale Umgangsformen und –techniken erlernt und praktiziert. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind füreinander verantwortlich. Sie helfen und beraten besonders in Problemfällen. Dafür bietet die Schule entsprechende Unterstützungssysteme an. Die Schule nimmt ihre beratenden Funktionen bei der persönlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wahr. Im außerunterrichtlichen Bereich werden zusätzliche Möglichkeiten der individuellen Förderung in Arbeitsgemeinschaften und speziellen Förderkursen angeboten. Schulwanderungen, Klassenfahrten und Exkursionen nutzen wir zur Unterstützung des Fachunterrichtes und zur Entwicklung der Gemeinschaft. Zum Wohle der Schulgemeinschaft setzen die Mitglieder ihre besonderen fachlichen und organisatorischen Kompetenzen ein. Schulische Kontakte mit dem Ausland sowie die Integration von ausländischen Gastschülern ermöglichen interkulturelle Erfahrungen und fördern die Persönlichkeitsentwicklung.

Teil C
Unsere Schule im gesellschaftlichen Umfeld Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsstandortes Nossen. Kontakte zu Kooperationen und Partnerschaften in der Region werden zum gegenseitigen Vorteil entwickelt. Sowohl der Unterricht als auch die außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule sollen dadurch inhaltlich bereichert bzw. materiell unterstützt werden. Die Beziehungen zur TU Freiberg sind für die inhaltliche Arbeit, aber auch für die Studien- und Berufsberatung von besonderer Bedeutung. Verträge mit Firmen und Einrichtungen bestehen derzeit zur Kreissparkasse Meißen, zur Sächsischen Haustechnik Dresden KG, dem Logistikunternehmen TNT und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Dresden. Unsere Schule wirkt als kulturelles Zentrum in der Region. Sportliche Aktivitäten und kulturelle Angebote der Schule und anderer Träger werden interessierten Gruppen, aber auch der Allgemeinheit unterbreitet. Von besonderer Bedeutung ist die Bereitschaft der Schüler, soziale Verantwortung zu übernehmen. Der Förderverein des Gymnasiums Nossen pflegt in besonderer Weise die Bindung von Absolventen an ihre ehemalige Schule und unterstützt ideell und materiell die inhaltliche Arbeit an unserem Gymnasium. Das gesellschaftliche Leben spiegelt sich selbstverständlich in der Schulgemeinschaft wider. Die Namensgeber unserer Schule, Hans und Sophie Scholl, sind lebendiger Bestandteil der Entwicklung humanistischen Gedankengutes und Aufforderung zur Zivilcourage, auch in der Auseinandersetzung mit extremistischen oder inhumanen Ideen. Durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit werden besondere Ereignisse und wichtige Entwicklungen an unserer Einrichtung einem breiten Publikum unterbreitet.

Schulprogramm Regeln und Festlegungen, Hausordnung

Vorbemerkungen

Schüler, Lehrer und das technische Personal richten sich nach der Hausordnung.
In Ergänzung der Hausordnung beachtet jeder die regelmäßigen Belehrungen.
Über die Hausordnung hinaus gelten folgende Festlegungen:

Schüler, Lehrer und alle anderen Mitarbeiter der Schule arbeiten viele Stunden am Tag gemeinsam, um  Bedingungen zu schaffen, unter denen eine optimale Entfaltung der Persönlichkeit jeder Schülerin und jedes  Schülers möglich wird und so die anspruchsvollen Ziele der gymnasialen Ausbildung erreicht werden können.
Deshalb ist es unerlässlich, dass jeder Angehörige des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen zu einem  reibungslosen Schulalltag beiträgt. Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie ein rücksichtsvoller Umgang miteinander sind wichtige Voraussetzungen dafür.
Alle am Unterricht Beteiligten tragen Verantwortung für eine hohe Qualität der Ausbildung am Gymnasium Nossen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Schüler, Lehrer und das technische Personal erkennen diese Hausordnung an.
Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden und die Grundsätze der Hausordnung zu beachten.

1. Im Schulgebäude:

1.1. Jeder kommt pünktlich und mit vollständigem Material zum Unterricht.
1.2. Mit dem Vorklingeln 7.40 Uhr und zu den Hofpausen bzw. mit dem Klingeln zu Beginn einer Unterrichtsstunde begibt sich jeder Schüler zu seinem Arbeitsplatz im zugewiesenen Unterrichtsraum.
1.3. Die Klassen und Kurse sind für die Organisation und Durchführung der Tafelreinigung und der Aufrechterhaltung der Grundordnung im Zimmer selbst verantwortlich.
1.4. Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen, die Stühle (nach Plan) hochzustellen und das Licht zu löschen.
1.5. Während der Mittagspause halten sich grundsätzlich nur die Essensteilnehmer im Speiseraum auf. Nach Öffnung der Cafeteria ist diese Regelung aufgehoben.
1.6. Jeder ist verpflichtet, mit Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln sorgsam umzugehen.
Privates und gesellschaftliches Eigentum sind unantastbar. Für angerichtete Schäden werden die Verursacher zur Verantwortung gezogen bzw. zu gemeinnütziger Arbeit in der Schule verpflichtet.
1.7. Jeder achtet darauf, dass Ausweise und Wertsachen nicht in den Kleidungsstücken auf den Fluren der Schule oder in nicht abschließbaren Umkleideräumen verbleiben, da in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht.
1.8. Für zeitliche Freiräume steht der Speiseraum als Aufenthaltsort zur Verfügung. Gegebenenfalls können die Bibliothek oder nach Absprache Fachunterrichtsräume genutzt werden. Der Aufenthalt auf den Fluren während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Für die Sekundarstufe II steht der Raum 2.0.14 (Studi-Zimmer) als Aufenthaltsort zur Verfügung.
1.9. Bei Gefahrenalarm tritt der Evakuierungsplan in Kraft.

2. Außerhalb des Gebäudes:

2.1. Fahrräder und einspurige Kraftfahrzeuge dürfen unter Beachtung der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h bis zu den ausgewiesenen Parkplätzen gefahren werden. Dort sind diese abzustellen und zu sichern. Bei wiederholten bzw. groben Verstößen kann die Parkgenehmigung durch den Schulleiter bis zu einem Jahr entzogen werden.
2.2. Für Autos von Schülern stehen im Schulgelände keine Parkplätze zur Verfügung.
2.3. Das Verlassen des Schulgeländes während der großen Pausen und in Freistunden ist nur Schülern der Sekundarstufe II uneingeschränkt gestattet.
2.4. Während der Unterrichtszeit darf ein Schüler der Sekundarstufe I den Schulbereich nur mit Genehmigung eines Lehrers verlassen.

3. Allgemeines:

3.1. Alkohol- und Drogenkonsum sind grundsätzlich untersagt.
3.2. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
3.3. Das Rauchen im Schulgelände ist untersagt.
Im schulnahen Bereich ist das Rauchen nur für Personen ab 18 Jahren gestattet, was durch den Personalausweis jederzeit belegt werden muss. Für die Einhaltung der Sauberkeit sind die Raucher selbst verantwortlich.
3.4. Die Nutzung elektronischer (internetfähiger) Kommunikations-und Unterhaltungsmedien auf dem  Schulgelände, wie z.B. Mobiltelefone, Smartwatches oder Bluetooth-Speaker, ist allen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich untersagt, ebenso das Tragen von Kopfhörern. Die Geräte sind  ausgeschaltet in den Taschen zu verstauen.
Ausnahmen bilden für die Sekundarstufe II ganztägig der Raum 2.0.14 (Studi-Zimmer) oder andere durch eine Lehrkraft festgelegte Räume.
Eine Ausnahme besteht weiterhin ab der Klassenstufe 7 (nach  erfolgreich bestandenem Medienführerschein) für den Speiseraum nach Unterrichtsschluss ab 12:45  Uhr.  Mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft dürfen die mobilen Geräte als Arbeitsmittel für den  Unterricht bzw. zur Information von Eltern genutzt werden.
3.5. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bei der Schulleitung anzumelden.
3.6. Besonderheiten (z.B. das Fehlen von Lehrern zu Unterrichtsbeginn, plötzliche Erkrankungen von Schülern, das Erkennen von Gefahrenquellen und -situationen) sind umgehend im Sekretariat oder dem Klassenleiter / Tutor / Fachlehrer mitzuteilen.
3.7. In Ergänzung dieser Hausordnung beachtet jeder die regelmäßigen Belehrungen durch Fachlehrer oder den Klassenlehrer / Tutor.

 

Gültigkeit

Die Regelung 3.4. wurde am 27.03.2023 durch die Schulkonferenz als befristete Regelung beschlossen mit Gültigkeit ab 17.04.2023.  
Die Befristung der Regelung 3.4. endet mit einer Neuregelung durch die Schulkonferenz.

Schulprogramm - Schüler-, Eltern- und Lehrergremien

Elternvertretung

Der Klassenelternsprecher vertritt die Interessen der Eltern seiner Klasse gegenüber dem Klassenlehrer und den Fachlehrern. Er stellt eine Verbindung zwischen Schule und Eltern her und ist Mitglied im Elternrat.
Elternabende werden in Absprache zwischen dem gewählten Klassenelternsprecher und dem Klassenlehrer einberufen. Sie dienen der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse ((Verlinkung zu § 46 II SchulG) Die Tagesordnung sollte bekannt sein. Spezielle Fragen (z.B. zum Unterricht in bestimmten Fächern) werden dem Klassenlehrer im Vorfeld mitgeteilt, damit er sich sachkundig machen kann, bzw. der betroffene Fachlehrer eingeladen wird.
Gespräche zwischen Elternsprecher und Klassenlehrern werden in regelmäßigen Abständen empfohlen.
Alle Klassenelternsprecher einer Schule bilden den Elternrat.
Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule.
Jeder Klassenelternsprecher ist im Elternrat stimmberechtigt, sein Stellvertreter jedoch nur, wenn er den Klassenelternsprecher vertritt.
Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht (Verlinkung zu § 47 II SchulG) Regelmäßig finden Gespräche zwischen Elternrat und Schulleitung statt.
Es werden aktuelle Themen, die den Schulalltag betreffendiskutiert ( z.B. Stundenausfall, Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrern und Eltern, Organisation von Festen...).
Darin zeigt sich die gemeinsame Verantwortung und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler.
Über wesentliche Entscheidungen zur Schulentwicklung und zur Schulorganisation wird die Elternvertretung rechtzeitig von der Schulleitung informiert.
Die Vertreter des Elternrates haben über die Schulkonferenz die Möglichkeit, zielgerichtet die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mit zu gestalten.(Verlinkung zu § 43 SchulG)
Der Elternrat wählt für jede Jahrgangsstufe einen Vertreter.
Diese Kontaktgruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen.
Es werden aktuelle Themen, die den Schulalltag betreffen diskutiert ( z.B. Stundenausfall, Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrern und Eltern, Organisation von Festen…).
Darin zeigt sich die gemeinsame Verantwortung und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler.
Die Teilnahme zu diesen Treffen ist darüber hinaus jedem Klassenelternsprecher möglich.
Die Termine und Ergebnisse der Besprechungen werden auf der Homepage des GSG veröffentlicht.
Der Elternrat wählt einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und die Vertreter in der Schulkonferenz.
Die Vertreter des Elternrates haben über die Schulkonferenz die Möglichkeit, zielgerichtet die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mit zu gestalten (Verlinkung zu § 43 SchulG).
Wir als Eltern unterstützen die Schule zur Erhaltung der positiven Atmosphäre.
Auf Anfrage vermittelt die Elternvertretung Unterstützung durch die Elternschaft bei z.B. Ausflügen, Klassenfahrten sowie Veranstaltungen.
Schülerrat Satzung des Schülerrates am Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen

Präambel
Die Schülerratsversammlung des Geschwister – Scholl – Gymnasiums Nossen hat gemäß Abschnitt 3, „Mitwirkung der Schüler“, des sächsischen Schulgesetzes am 22.September 2009 in Nossen die folgende Satzung des Schülerrates beschlossen:

§1 Aufgaben und Ziele
Der Schülerrat des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen hat folgende Aufgaben zu erfüllen bzw. Ziele zu verwirklichen:
Er vertritt die Schülerschaft in allen Gremien der Schule. Er informiert sie bestmöglich über ihre Rechte und Pflichten sowie aktuelle Entwicklungen, die Schule und den Schülerrat betreffend. Er wählt als höchste Vertreter der Schülerschaft seine Vorstandsmitglieder, welche in der Schulkonferenz als höchstes Organ der Schule die Schülerschaft vertreten. Er ist verantwortlich für seine angemessene Außendarstellung innerhalb und außerhalb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen. Er soll nach Möglichkeit bei Konflikten zwischen Schülern bzw. Schülerinnen und Schülern bzw. Schülerinnen sowie Schülern bzw. Schülerinnen und Lehrern bzw. Lehrerinnen vermittelnd eingreifen und somit zur Lösung beitragen. Er soll die Zusammenarbeit mit dem Lehrer- und Elternrat sowie dem Lehrerkollegium konstruktiv gestalten. 7. Er hat den Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrerin zu wählen.

§2 Stimmrecht im Schülerrat
Jeder Klassen- und Kurssprecher bzw. jede Klassen- und Kurssprecherin ist im Schülerrat stimmberechtigt. Sollte der Klassen- bzw. Kurssprecher (die Klassen- bzw. Kurssprecherin) verhindert sein, kann sein Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder ein von ihm Beauftragter bzw. eine von ihm Beauftragte sein Stimmrecht im Schülerrat wahrnehmen. Die Vorstandsmitglieder des Schülerrates haben kein Stimmrecht, sofern sie keine gewählten Klassen- oder KurssprecherInnen sind.

§3 Wahl der Klassen- und Kurssprecher
Jede Klasse/jeder Kurs hat in den ersten beiden Wochen des Schuljahres einen Klassen- bzw. Kurssprecher (eine Klassen- bzw. Kurssprecherin) und seinen/ihren Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin zu wählen. Es sollte eine Kandidatenvorstellung innerhalb der Klasse/des Kurses stattfinden, in welcher die Kandidatur begründet wird. Der Klassen- bzw. Kurssprecher (die Klassen- bzw. Kurssprecherin) wird mit einfacher Mehrheit gewählt, der Kandidat bzw. die Kandidatin mit der zweitgrößten Stimmenzahl wird sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin. Die Durchsetzung dieser Regelung wird über die KlassenlehrerInnen/TutorenInnen überwacht. Bei Stimmengleichheit sind beide SchülerInnen gleichberechtigte Klassen- bzw. KurssprecherInnen, sollten sich jedoch aus formalen Gründen auf einen Sprecher bzw. eine Sprecherin und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin einigen. Ein Zwang hierzu besteht allerdings nicht.

§4 Wahl des Vorstandes des Schülerrates
Der Schülerratsvorstand besteht aus:
(1) dem Schulsprecher bzw. der Schulsprecherin
(2) seinem/ihrem Stellvertreter bzw. seiner/ihrer Stellvertreterin und
(3) zwei Beisitzern/Beisitzerinnen.
Scheiden während der Amtszeit des Schülerratsvorstandes ein oder mehrere Mitglied(er) des Vorstandes aus, so sind die freigewordenen Ämter für den Rest der Amtszeit wieder zu besetzen. Bis zur Wahl durch die nächste Mitgliederversammlung des Schülerrates kann der Vorstand eine Interimslösung finden. Die Wahl des Vorstandes ist geheim. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen des Schülerrates auf sich vereinigen kann. Dabei hat jeder gewählte Kurssprecher/jede gewählte Kurssprecherin bzw. bei dessen/deren Abwesenheit sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin vier Stimmen. Die vier Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit den meisten Stimmen gelten als gewählt nach Unterpunkt 1. Bei einer gleichen Stimmenanzahl wird eine Stichwahl erforderlich, wenn es um den vierten zu besetzenden Platz geht. Zur Überwachung der Wahl und Auszählung der Stimmen ist eine Stimmzählkommission zu bilden. Bei Anwesenheit ist der Vertrauenslehrer neben 2 Schülern Mitglied der Stimmzählkommission, bei dessen Abwesenheit 3 Schüler. Die Schüler sind Mitglied des Schülerrates, kandidieren jedoch nicht für die Wahl zum Vorstand. Der neu gewählte Vorstand bestimmt die Reihenfolge der gewählten VertreterInnen (siehe Unterpunkt 1) im Gremium. Er vertritt die Schülerschaft und den Schülerrat in der Schulkonferenz und hat die Schüler und Schülerinnen innerhalb von 2 Tagen über den Inhalt der Schulkonferenz in Form eines Aushanges zu informieren.

§5 Wahl sonstiger Beauftragter
Der Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin kann bei Bedarf zusätzliche Ämter schaffen und Kandidatenvorschläge in den Schülerrat einbringen. Bei diesen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt. Der Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin hat die Möglichkeit, diese Posten ohne Wahl durch den Schülerrat zu besetzen, sofern der Kandidat bzw. die Kandidatin damit einverstanden ist und die von ihm/ihr zu erfüllenden Aufgaben ausschließlich die Arbeit des Vorstandes des Schülerrates betreffen. Die zu erfüllenden Aufgaben bzw. die betreffenden Personen müssen unmittelbar nach der Festlegung mittels eines Aushanges der Schülerschaft bekannt gegeben werden, um mögliche Kritik oder Ablehnung an die Verantwortlichen zu gewährleisten.

§6 Wahl des Vertrauenslehrers
Der Schülerrat hat den Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrerin für das neue Schuljahr jeweils im vorhergehenden Mai zu wählen, welche(r) ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen soll. Die Wahl kann offen erfolgen, sofern es dagegen keine Widersprüche gibt. Im Vorfeld der Wahl sind die Vorschläge der Klassen einzuholen.

§7 Rechte des Schülerrates
Der Schülerrat hat das Recht, in allen die Schule betreffenden Angelegenheiten informiert zu werden; Wünsche und Anregungen von Schülern und Schülerinnen an Lehrer und Lehrerinnen, den Schulleiter bzw. die Schulleiterin und den Elternrat zu übermitteln und umgekehrt; auf Antrag des betroffenen Schülers bzw. der betroffenen Schülerin ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese(r) glaubt, es sei ihm/ihr Unrecht geschehen; Beschwerden jeglicher Art bei Lehrern und Lehrerinnen, beim Schulleiter bzw. der Schulleiterin und in der Schulkonferenz vorzubringen.

§8 Einberufung und Beschlussfähigkeit
Der Schülerrat wird monatlich, jedoch mindestens jeden zweiten Monat vom Schulsprecher bzw. der Schulsprecherin einberufen. Dieser legt Ort und Zeit fest. Dabei sollte Rücksicht auf eventuell gehäuften Unterrichtsausfall der SchülerInnen in einem Fach genommen werden. Der Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin hat die Mitglieder des Schülerrates mindestens 2 Tage vor der Sitzung einzuladen. Sollten sich darüber hinaus weitere Sitzungen dringend notwendig machen, so kann dies mit Begründung beim Schulleiter bzw. der Schulleiterin beantragt werden. Diesem/dieser obliegt dann die Genehmigung einer weiteren Sitzung. Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

§9 Abstimmungen und Beschlüsse
Sofern die Beschlussfähigkeit des Schülerrates festgestellt ist, sind alle Beschlüsse gültig, die mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten. Ausnahmen werden durch diese Satzung geregelt.

§10 Amtszeiten
Alle KlassensprecherInnen werden auf jeweils 1 Jahr gewählt. Der Vorstand des Schülerrates wird ebenfalls auf 1 Jahr gewählt. Der gewählte Vorstand amtiert bis zum Tage der Neuwahl. Der vom Schülerrat zu wählende Vertrauenslehrer/die vom Vorstand zu wählende Vertrauenslehrerin wird ebenfalls auf 1 Jahr gewählt.

§11 Sitzungsniederschriften
Über die Schülerratssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, welches alle Beschlüsse enthält. Dieses ist spätestens 2 Tage nach der Schülerratssitzung im Schulhaus auszuhängen und muss mindestens für eine Dauer von 14 Tagen dort einsehbar sein. Für die Protokollierung ist vor jeder Sitzung oder für das gesamte Schuljahr ein Protokollant bzw. eine Protokollantin zu wählen oder vom Schulsprecher/der Schulsprecherin zu bestimmen. Das Protokoll ist ebenfalls auf der Internetseite der Schule zu veröffentlichen.

§12 Konstruktives Misstrauensvotum
Ein Misstrauensvotum kann gegen die Klassen-/KurssprecherInnen, deren VertreterInnen, den Schulsprecher/die Schulsprecherin sowie dessen/deren VertreterIn gestellt werden. Ein Misstrauensvotum gegen die Klassen-/KurssprecherInnen sowie deren VertreterInnen kann von jedem Schüler und jeder Schülerin der Klasse/des Kurses gestellt werden. Es sollte begründet werden und hat eine Abstimmung in der Klasse/dem Kurs zur Folge. Wird es mit einer einfachen Mehrheit angenommen, so werden im Anschluss Neuwahlen durchgeführt. Ein Misstrauensvotum gegen den Schulsprecher/die Schulsprecherin oder seinen/ihren Stellvertreter bzw. seine oder ihre Stellvertreterin kann nur von mindestens fünf Mitgliedern des Schülerrates oder mindestens 30 Schülern und/oder Schülerinnen der Schule gestellt werden. Jedes Misstrauensvotum gegen den Schulsprecher/die Schulsprecherin oder seinen/ihren Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin muss begründet sein. Der Schülerrat hat das Recht, bei unsachgemäßen oder unzureichenden Begründungen das Misstrauensvotum in einer Abstimmung als gescheitert zu erklären. Dies muss mit beiderseitiger Absprache passieren und dem Schülerrat unaufgefordert erklärt werden. Das Misstrauensvotum wird im Schülerrat durchgeführt. Kommt es zu einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, gilt der Schulsprecher/die Schulsprecherin oder sein/ihr Vertreter bzw. seine/ ihre Vertreterin als abgewählt. Die Neuwahlen haben binnen 2 Wochen stattzufinden.

§13 Auflösung des Schülerrates
Der Antrag auf eine Auflösung des Schülerrats kann von mindestens fünf Mitgliedern des Schülerrates oder mindestens 50 Schülern und/oder Schülerinnen der Schule gestellt werden. Dem Antrag auf Auflösung des Schülerrates wird stattgegeben, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder diesem zustimmen. Wird der Schülerrat aufgelöst, verlieren alle Vorstandsmitglieder sowie alle Klassen- und KurssprecherInnen mit sofortiger Wirkung ihr Amt. Innerhalb einer Woche sind alle Klassen- und KurssprecherInnen neu innerhalb der Klassen/Kurse zu wählen und innerhalb einer weiteren Woche hat sich der Schülerrat neu zu konstituieren und die Vorstandsposten neu zu wählen.

§14 Möglichkeiten von Sanktionen
Jegliche Aufgaben der Mitglieder des Schülerrates sind gewissenhaft und fristgemäß auszuführen. Termine und Anwesenheit des Klassen-/Kurssprechers bzw. der Klassen-/Kurssprecherin zum Schülerrat sind Pflichttermine. Bei Nichtteilnahme hat vorher eine Entschuldigung beim Schulsprecher bzw. bei der Schulsprecherin zu erfolgen. Grobe Verstöße werden vom Schülerrat sanktioniert. Diese Sanktionen können von einer Verwarnung bis hin zur Absetzung als Klassen-/KurssprecherIn reichen. Für Sanktionen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Darüber hat der Schülerrat zu beraten.

§15 Satzungsänderungen
Änderungen können jederzeit vom Schülerrat durchgeführt werden. Alle Änderungen werden im Schülerrat besprochen und abgestimmt. Der Antrag auf eine Änderung der Satzung ist erfolgreich, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Die Änderung tritt dann am Folgetag in Kraft. Satzungsänderungen können keine im laufenden Schuljahr bereits durchgeführten Wahlen tangieren. Änderungen der §§§§ 3,4,5 und 10 treten erst mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft.

§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 22.September 2009 vom Schülerrat des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.

Schulprogramm Schulgebäude und Schulgelände

Aufgaben für Klassenstufen

Auf Beschluss des Schülerrates wird die Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft für eine angenehme Arbeitsatmosphäre in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände auf die einzelnen Klassenstufen verteilt:

Kl.: 5
Ordnung auf dem Fußballplatz

Kl.: 6
Jahreszeitliche Gestaltung des Speiseraums

Kl.: 7
Pflege der Grünpflanzen auf den Fluren und Speiseraum

Kl.: 8
Ordnung im Spiel- und Freizeitbereich Vorbereitung der Auftaktveranstaltung für das neue Schuljahr

Kl.: 9
Ordnung in der Aula; Umrüstung vor / nach Veranstaltungen Schuljahreseröffnungsveranstaltung

Kl.: 10
Ordnung in der Schülerküche Pflege der Anschlagtafel für Schüler und der Aushänge im Schulhaus Schuljahresabschlussveranstaltung

Kl.:11
Ordnung im Studienraum; Organisation des Frühlingskonzertes

Innerhalb des jeweiligen Jahrganges werden die Pflichten im Laufe des Schuljahres gleichmäßig verteilt.

Die Tierpflege im Fachbereich Biologie und die Pflege der Kräuterschnecke werden von ausgewählten Schülerinnen und Schülern nach Absprache mit den Biologielehrern übernommen.

Selbstverständlich bleiben Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände eine wichtige Aufgabe aller.

Traditionelle Veranstaltungen

 

August
-Eröffnung neues Schuljahr --Klassen 9

September
-Sporttag -- FB Sport
-Geschwister-Scholl-Lauf FB Sport
-Hochsprung mit Musik FB Sport
-Schulmeisterschaft Gerätturnen FB Sport
-Muldentallauf FB Sport
-Exkursion Synagoge Dresden Klassen 6 FB Religion
-White Horse Theatre (2 jährig englischsprachiges Theater) FB Englisch
-Chemie, die stimmt – Klassen 9/ 10  FB Chemie

Oktober
-Mathematikolympiade FB Mathematik
-1. Stufe ChemKids Wettbewerb Klassen 5 bis 8 FB Chemie

November
-Exkursion Klärwerk Nossen Kl. 8 FB Chemie
-„Informatik-Biber“ Klassen 5 - 12 FB Informatik

Dezember
-Theaterfahrten Klassen 5, 6, 7 FB Deutsch
-Vorlesewettbewerb FB Deutsch
-Adam-Ries-Wettbewerb Klassen 5 FB Mathematik
-Weihnachtssingen Stadtkirche Nossen FB Musik

Januar/Februar
-Tag der offenen Tür Frau Ulbrich, Frau Hänsel
-Kastentreffen  FB Musik
-National Geographic - Wettbewerb FB Geographie
-Info-Exkursion Jahrgangsstufe 12 FB Informatik
-Französisch-Olympiade FB Französisch
-Bundeswettbewerb Fremdsprachen FB Fremdsprachen
-Schüleraustausch Frankreich FB Französisch

März
-Exkursion Tagebau Klassen 10 FB Geographie
-Känguru-Wettbewerb FB Mathematik
-2. Stufe ChemKids Wettbewerb Klassen 5 bis 8 FB Chemie

April
-GTA-Theateraufführung FB Künstlerisches Profil
-Biologieolympiade Klassen 7 FB Biologie
-Projekttage Klassen 5 Frau Ulbrich
-Big Challenge FB Englisch
-Profilexkursion NAT und PKu 8 Profillehrer

Mai/Juni
-Sportfest FB Sport
-Ganztagsexkursion GK 11 Kurslehrer
-Forstprojekt Klassen 6 FB Biologie, Klassenlehrer
-Profilaufführung PKu Klassen 8 bis 10 Profillehrer

Juni/Juli
-Tag der Artenvielfalt (2 jährig) FB Biologie
-Themenwoche Fachleiter
-letzter Schultag mit Abschlußveranstaltung Klassen 10
-Abiturfeier Tutoren, FB Musik, Technikverantwortlicher, Schulleiter
-Abiturball Abiturienten
-Theaterfahrten Klassen 8 - 12 FB Deutsch

Schulprogramm Methoden des Lernens

Methoden lernen

(verankert im Leitfaden für die Sekundarstufe 1 und 2)

Auf den Jahrgangsstufenkonferenzen zu Beginn des Schuljahres werden die Methoden für die entsprechenden Klassenstufen noch einmal betont und als Verbindlichkeit unterstrichen.

Jahrgangsstufe 5: gegenseitiger Respekt, Toleranz, Konfliktlösung
· Durchführung von Methodentraining: Arbeitsplatzgestaltung, Heftgestaltung, Arbeitsorganisation/Zeitmanagement,  -Eng Erschließen und Kommentieren von Texten; Textreflexion durch Erzählen
-Deutsch Berichten; Beschreiben von Gegenständen / einfachen Vorgängen; Lesestrategien
-Geschichte Lesen von Geschichtskarten; Erkennen von Quellen (Quellenarten)
-Geographie Umgang mit Maßstäben; Lesen von Karten und Diagrammen
-Info / TC Kennen und Anwenden der Schrittfolge Fertigungsprozess / Experiment *
-Mathematik Auswerten von Diagrammen, Erwerben von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Darstellen von Körpern
-Musik Analysieren und Beurteilen von Musik; Üben, Erproben, Experimentieren
-Kunst Führen des künstlerischen Tagebuches

Jahrgangsstufe 6: Umgang mit längerfristigen Hausaufgaben, Hefterführung, Bereitstellung aller Arbeitsmaterialien
-Französisch Texterfassung, Sprachliche Erschließung mittels Kontext und Sprachenvergleich; Strukturieren, Ordnen, Gruppieren
-Deutsch Kurzvortrag, Beschreiben differenzierter Vorgänge, Nutzung von Nachschlagewerken, Visualisierung von Textinhalten
-Geschichte Verstehen von Geschichtskarten, Einordnung von schriftlichen und bildlichen Quellen sowie Darstellungen -Geographie Auswerten von Satellitenbildern und Klimadiagrammen
-Info / TC Ablauf einer Konstruktion / Sinnbilder / Modelle technischer Objekte
-Mathematik Graphisches Darstellen im Koordinatensystem
-Latein Texterfassung und Übersetzung
-Biologie Anlegen eines Herbariums
-Kunst Anwenden des Gestaltungsmittels Farbe
-Physik Prozesse beschreiben, Diagramme aufstellen und interpretieren
-Englisch Identifizierung von typischen Merkmalen einfacher literarischer Texte, Anwendung in eigener Textproduktion

Jahrgangsstufe 7: Einhaltung von Terminen, Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens 
-Eng Analysieren, Interpretieren, Berichten, Beschreiben
-Deutsch Nutzung verschiedener Informationsquellen, Paraphrasieren, Zusammenfassen
-Geschichte Erkennen von Karikaturen, Ableiten von Aussagen, Arbeiten mit Geschichtsatlas
-Geographie Vergleichen geographischer Sachverhalte, Kartographisches Skizzieren
-Info / TC Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Umgang mit Infosystemen
-Mathematik Dokumentieren und Präsentieren des Lösungsweges, Darstellen von Daten
-Musik Aufführen, Präsentieren, Differenzieren von Wahrnehmungsfähigkeiten, bewusstes Hören
-Biologie Mikroskopieren, mikroskopisches Zeichnen
-Latein Texterfassung, Übersetzung, Paraphrasierung
-Französisch Sprachliche Erschließung mittels Kontext, Sprachenvergleich, Strukturieren, Ordnen, Gruppieren, Arbeitsorganisation
-Chemie Experimentelles Untersuchen, Protokollieren
-Kunst Anwenden des Hell - Dunkel
-Physik Prozesse erklären

Jahrgangsstufe 8: Arbeit an Projekten (Teamarbeit)
-Latein Texterfassung, Übersetzung, Paraphrasierung, Präsentation mündlich und schriftlich
-Deutsch Inhaltsangabe; Gliederung; Textanalyse; selektives Lesen
-Geschichte Einordnen von Karikaturaussagen in historische Zusammenhänge, Erfassen von Statistiken, Erkennen von Aussagen politischer Lieder, Literatur und Symbolik, Erschließen von Denkmälern
-Französisch Wortbildungsregeln, Arbeiten mit Nachschlagewerken, Gliedern, Zusammenfassen, Informationsbeschaffung, Selbstkontrolle
-Geographie Auswerten von Bevölkerungspyramiden
-Info / TC Kritische Auseinandersetzung mit elektronischen Medien, Erwerben von Medienkompetenz
-Mathematik Erwerben heuristischer Strategien, Vorwärtsarbeiten, Rückwärtsarbeiten
-Chemie Festigen des experimentellen Problemlösens, Auswerten von Diagrammen
-Biologie Festigen experimentellen Problemlösens
-Kunst Räumliches Gestalten auf der Fläche und im Raum
-Physik Experimentelle Methode
-Englisch Rezipieren von adaptierten und angemessen authentischen Ganzschriften

Jahrgangsstufe 9: Betriebspraktikum 
-Latein Komplexes Textverständnis, Interpretation
-Deutsch Referat, Präsentation, Formulieren von Hypothesen, Beurteilen von Texten
-GRW Auswerten von Diagrammen und Karikaturen, Brainstorming, Rollenspiel, Analysieren von Fällen, Lernen am außerschulischen Standort
-Geschichte Umfassendes Interpretieren von Quellen, Analyse von Karikaturen, Erkennen der Besonderheiten von Ton- und Filmdokumenten
-Englisch Darstellen von Eindrücken, Stellung nehmen , Arbeit mit einsprachigem Wörterbuch, Vernetzung von Wissen aus englischsprachiger Literatur mit anderen Fächern
-Geographie Interpretieren statistischer Daten und thematischer Karten, Anfertigen von Profilen
-Info / TC Kennen und Beherrschen von Problemlösungsstrategien
-Mathematik Anwenden von Beweisverfahren
-Chemie Erstellen von Diagrammen
-Biologie Aufstellen und Auswerten von Diagrammen
-Kunst Arbeiten mit verschiedenen Materialien, Beurteilen von Materialqualitäten
-Physik Rechnergestütztes Experimentieren und Praktikum

Jahrgangsstufe 10: Anfertigung einer Facharbeit
-Deutsch Texterörterung, Textvergleich, Exzerpieren, Zitieren
-Geschichte Analysieren von Film- und Tondokumenten, Auseinandersetzen mit Geschichte in Museen und Ausstellungen
-Französisch Arbeit mit einsprachigem Wörterbuch
-Geographie Fragengeleitetes Analysieren von Räumen
-Info / TC Sensibilisieren für rechtliche und Sicherheitsaspekte
-Mathematik Beherrschen von Problemlösungsstrategien
-GRW Auswerten von Graphiken (Komik), Gruppenpuzzle, Analysieren von Texten und aktuell – politischen Problemen, Bilden von Urteilen, Präsentieren von Gruppenarbeiten
-Biologie Erweiterung des Weltverständnisses bezüglich der Evolution
-Kunst Auseinandersetzen mit prozesshaften Gestalten Physik Prozesse analysieren, komplexe Aufgaben lösen
-Englisch Umsetzen von Impulsen aus literarischen Texten

Schulprogramm fächerverbindender unterricht

Fächerverbindender Unterricht und Themenwochen

 

Der fächerverbindende Unterricht findet in jeder Klassenstufe zwei Wochen im Schuljahr statt.

Einerseits werden die Wochenstunden in den teilnehmenden Fächern in einem bestimmten Zeitraum gemeinsam geplant, wobei der Stundenplan in Kraft bleibt. Andererseits findet in der letzten Schulwoche des Schuljahres eine Themenwoche statt, in der projektorientiert gearbeitet wird.

 

Klasse 5

 

Thema: Kennenlerntage

Termin: erste 2 Schultage

Thema: Herbstparty

Termin: Oktober

Fächer

Deutsch

Englisch

Kunsterziehung

Musik

Thema: Bilder können klingen

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Musik

Kunsterziehung

Deutsch

 

Thema: Sport und Natur

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Schwimmen

Inline-Skaten

Musikinstrumente basteln

 

Klasse 6

 

Thema: Waldprojekt

Termin: Mai

Fächer

Biologie

Geographie

Mathematik

 

Thema: Sagenhaftes

Termin: 1. Halbjahr

Fächer

Deutsch

Kunsterziehung

Latein

Geschichte

Thema: Satzglieder und Sätze

Termin: 1. Halbjahr

Fächer

2. Fremdsprache

Deutsch

Englisch

 

Thema: Italien

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Geographie

Geschichte

Kunsterziehung

Physik, Biologie

 

Klasse 7

 

Thema: Geometrie

Termin: 1. Halbjahr

Fächer

Mathematik

Geographie

Informatik

Kunsterziehung

Thema: Präsentation Afrika

Termin: März

Fächer

Geographie

Informatik

   

Thema: Barock

Termin: Januar o. März (Exkursion)

Fächer

Geschichte

Musik

Deutsch

 

Thema: Mein Körper

Termin: 1. Halbjahr

Fächer

Biologie

Sport

   

Thema: In alten Zeiten segeln

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Geschichte

Mathematik

Geographie

Physik

 

 

Klasse 8

 

Thema: Romantik und Vormärz

Termin: ab ca. 3. Schulwoche

Fächer

Deutsch

Geschichte

Musik

Kunsterziehung

Thema: Soziale Frage / Präsentation

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Geschichte

Deutsch

   

Thema: Initial

Termin: 1. Halbjahr

Fächer

Kunsterziehung

Informatik

   

Thema: Bevölkerungsentwicklung in China und Indien

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Geographie

Mathematik

Informatik

 

Thema: Migration

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Englisch

Geschichte

Ethik/ Religion

 

Thema: Gesunde Lebensweise

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Biologie

Chemie

Sport

 

 

 

Klasse 9

 

Thema: Bier / Wein

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Chemie

Biologie

Geschichte

Geographie

Thema: Fabeln

Termin: Ende 1. Halbjahr

Fächer

Deutsch

Latein

   

Thema: poetry

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Englisch

Musik

Deutsch

 

Thema: Wenn Zahlen sprechen - Statistiken

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

Mathematik

Deutsch

Geschichte

Geographie

Thema: Klima / Werkstoffe (ca. 15 Schüler)

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Geographie

Chemie

Physik

Kunsterziehung

 

Klasse 10

 

Thema: Facharbeit

Termin: 1. Schulwoche/ 2. Halbjahr

Fächer

Deutsch

nach Angebot

   

Thema: Internationale Politik / Entwicklungsländer

Termin: 2. Halbjahr

Fächer

GRW

Geschichte

Geographie

 

Thema: u.a.Science talk/ Englisch/Exkusion

Termin: Themenwoche

Schwerpunkt

Mathematik

Geografie

Physik

Biologie

 

Schulprogramm Wettbewerbe und Projekte

Wettbewerbe

Fach Klassenstufe Wettbewerb
Englisch

5-8

ab 8

Big Challenge

Bundeswettbewerb

Französisch

6,7

ab 9

Französisch Olympiade

Bundeswettbewerb

Latein ab 9 Bundeswettbewerb
Russisch ab 10 Bundeswettbewerb
Deutsch 5-7 Vorlesewettbewerb
Mathematik

5

5-12

Adam-Ries-Wettbewerb

Mathematikolympiade,Känguruwettbewer

Physik 6-12 Physikolympiade
Biologie ab 7 Biologieolympiade
Chemie ab 7 Chemkids,Chemie die stimmt,Junior science Olympiade,Chemieolympiade
Gemeinschaftskunde ab 9 Wettbewerb "Sächsischer Landtag"
Sport

ab 7

ab 5

"Jugend trainiert für Olympia"

Geschwister-Scholl-Lauf,Muldentallauf

 

Schulprogramm - Evaluation

Evaluationskonzept

Die Evaluationen dienen der kontinuierlichen Schulentwicklung.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft haben grundsätzlich einen Anspruch auf Meinungsäußerung zum Thema Schule.
Die Äußerungen sind sachlich und in angemessener Form vorzutragen.
Kritiken und Hinweise sollen zur Verbesserung der schulischen Lern- und Arbeitsprozesse anregen.
Lob und Anerkennung motivieren!
Änderungsvorschläge werden offen diskutiert.

a) Unterrichtsevaluation
Die LehrerInnen erhalten z.B. mit Fragebögen eigenständig und zielgerichtet ein Feedback der SchülerInnen. Die SchülerInnen können anonym zu verschiedenen Themen (Unterricht, Bewertungen, Leistungskontrollen, Lernklima, Person) in einer abgestuften Skala Fragen beantworten bzw. Aussagen bewerten. Natürlich ist auch Platz für eigene Anmerkungen. Das Ergebnis bleibt dabei in den Händen der LehrerInnen. Ein Gespräch über positive und negative Kritik sollte nach der Auswertung erfolgen.
b) Gremienevaluation Die Evaluation der Arbeit einzelner Gremien bzw. besonderer Funktionsträger soll ebenfalls regelmäßig stattfinden.
c) Selbstevaluation Die Mitglieder der Schulgemeinschaft hinterfragen regelmäßig ihre eigene Arbeit im schulischen Alltag. Das Schulklima ermöglicht die eigene kritische Auseinandersetzung. Die Selbstevaluation kann auch zur Lösung von besonderen Problemen in der Schulgemeinschaft genutzt werden.

Schulprogramm - Unterstützungssysteme
Problemfeld Angebot Bemerkungen
Schulische Leistungen Hausaufgabenbetreuung alle Schüler
  Schüler helfen Schüler Kl 5-7
  Klassengemeinschaften,Patenschaften  
  Förderunterricht Kl 5/6 (De,Ma,En) Fachlehrer
  Methodentraining Kl 5 verantwortl. Fachlehrer
  Klassenlehrerstunde Kl 5-7
  LRS  
  Dyskalkulie  
  Begabtenbetreuung  
  GTA Angebote  
Soziale Probleme (i.d. Schule) Klassenlehrer/Tutor  
  Schülersprecher  
  Beratungslehrer  
Psychologische Probleme Beratungslehrer  
  Schulpsychologischer Dienst  
Persönliche Probleme Klassenlehrer/Tutor  
  Beratungslehrer  
  Schulleitung  

 

Schulprogramm - beratende Funktionen

Beratende Funktion

Jahrgangsstufe Veranstaltung Inhaltl. Schwerpunkte Verantwortlichkeit
Kl 3 (Grundschule) Informationselternabend zur Schullaufbahn Schulleiter informiert über Anforderungen des Gymnasiums Schulleitung
Kl 4 Vorstellung des Gymnasium Nossen an den Grundschulen Lehrer stellen GSG vor,ehemalige schüler berichten über ihren werdegang Fachlehrer
Kl 4-6 Tag der offenen Tür Schüler und Eltern erhalten vielfältige Informationen in den Fachbereichen Fachkonferenzen
Kl 10/11 Berufsberatung siehe Berufsberatung  
Kl 5-12 Lehrer-Eltern Gespräche Beratung Klassenlehrer
Kl 5-12 2* jährlich Lehrer-Eltern-Sprechtag individuelle Lernberatung Fachlehrer, stellv. Schulleiter

Beratung zur Wahl der 2. Fremdsprache

Zeitliche Abfolge Zielgruppe Inhaltl. Schwerp. Verantwortlichkeit
Tag der offenen Tür Schüler der. Klassen und deren Eltern Vorstellung der Sprachenfolge Fachleiter
Anmeldung am Gymnasium   Abgabe der gewählten Sprache,Klassenbildung Eltern
Juni Elternabend der künftigen 5. Klassen Rücksprache/Wechsel möglich SL
Tag der offenen Tür Schüler der 5. Klassen und deren Eltern

2 Termine für Gesprache mit Voranmeldung

Fachleiter
März/April Schüler der 5. Klassen und deren Eltern Antrag auf wechsel der Sprache mit Zustimmung zum Klassenwechsel KLassenlehrer

Sprachenfolge

Kl. 5 1. Fremdsprache Englisch
Kl. 6 2. Fremdsprache Französisch/Latein
Kl. 8 Sprachliches Profil Russisch

Zur Beachtung:

In den Jahrgangsstufen 11 und 12 müssen 2 Fremdsprachen belegt werden.
(En&Fr/En&La oder En&Ru oder Fr&Ru/La&Ru)

Beratung zur Profilwahl
 -Profil-Untericht findet in den Klassen 8-10 statt -er ist ein eigenständiges Unterrichtsfach mit Fächerverbindendem Charakter

Angebotene Profile:
 -Künstlerisches Profil -Naturwisenschaftliches Profil
 -Sprachlisches Profil

 

Schüler und Eltern der Klasse 7

Termin Inhalt Verantwortlichkeit
ständig Vorstellen der Profikle auf unserer Homepage Fachleiter
bis Januar Abschluss der Profilwahl Fachleiter
  Persönliche Beratung der Eltern/Schüler nach Voranmeldung Fachleiter

Beratung in der Schule

Schulleitung Lehrer Vertrauenslehrer Beratungslehrer
Beratung des Elternrats Beratung als integraler Bestandteil seiner Tätigkeit Ausschließlich beratung des Schülerrates unterstützt Beratungstätigkeit der Fach- und KLassenlehrer
Beratung durch Fachlehrer,Klassenlehrer und Tutoren Beratungsanlässe:
-Schullaufbahn
-Schulschwierigkeiten
-Verhaltensauffälligkeiten
  Beratungsfelder:
-Schullaufbahn
-Studien-/Berufswahl
-Konfliktsituation
-Drogen-/Suchtpräventation
  Klassenlehrer als Vorsitzender der Klassenkonferenz   -vernmittelt und sucht Beratung außerhalb
zb.: schulpsyschologische Berattungsstelle,Studienberater der Agentur für Arbeit

Spezielle Beratungsangebote

Oberstufenberater Verantwortl. Lehrer für Praktikum Kl 9 Fachleiter Verantwortl. Lehrer zur Betreuung von LRS-Schülern
Beratung von Schülern und Eltern zur Kurswahl und Schullaufbahn Hilfe bei der suche nach Praktikumsplatz Beratung zur Profilwahl Durchführung von Testverfahren
Angebot zur Förderung
Beratung zur Wahl der Prüfungsfächer Kontakt zum Praktikumsplatz Beratung zur Wahl der 2. Fremdsprache Beratung der Fachlehrer

 

Schulprogramm - Schulwanderungen und Exkursion

Schulwanderungen und Exkursionen

Rechtliche Grundlagen:

(1) Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 19.02.2004

(2) VwV des SMK zur Durchführung von Schulfahrten vom 07.04.2004

(3) Beschluss der Schulkonferenz vom 28.11.2005
1. Schulfahrten, Wandertage bzw. Exkursionen sind Bildungsveranstaltungen und dienen der Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung des Unterrichts. Hierbei sollten Schüler und Lehrer ihre Ideen einbringen.
2. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten einer vertieften Begegnung von Lehrern und Schülern innerhalb einer Gemeinschaft (Klassen- bzw. Tutorengruppen). Die Dauer der Fahrten wird dabei durch die VwV (2) geregelt.
3. Der Klassenlehrer/Tutor informiert zu Beginn des Schuljahres in der Elternversammlung die Eltern über grundsätzliche und konkrete Regelungen zu beabsichtigten Wanderungen, Fahrten bzw. Exkursionen. Die Zeiträume für die Durchführung werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Grundsätzlich finden im Prüfungszeitraum keine Ausflüge statt.
4. Die Ziele sind verantwortungsbewusst, der Altersgruppe entsprechend und in Absprache mit den Eltern und Schülern auszuwählen. Die Planung sollte kostengünstig erfolgen und Freiplätze in Anspruch genommen werden. Anfallende Kosten für Begleitpersonen (z.B. Eintritte, Fahrtkosten, Übernachtungen), die nicht anderweitig erstattet werden, können auf die teilnehmenden Schüler umzulegen.
5. Die Eltern der jeweiligen Klasse unterstützen den Klassenleiter in der Vorbereitung der Wandertage und Klassenfahrten. Voraussetzung für die Durchführung der Wandertage und Klassenfahrten ist die Begleitung durch mindestens ein Elternteil.
6. Wanderfahrten werden grundsätzlich im Klassen- bzw. Kursverband durchgeführt. Ausnahmen für einzelne Schüler regelt die Schulbesuchsverordnung. Ausnahmen für Schülergruppen richten sich nach dem Schulprogramm.
7. Werden alle Tage für Fahrten oder Wandertage (die lt. VwV des SMK eingeräumt werden ) genutzt, so sind Exkursionen so zu organisieren, dass kein Unterricht ausfällt.
8. Nicht durch den Schulleiter genehmigte Veranstaltungen von Lehrkräften und Schülern gelten nicht als Schulveranstaltungen und tragen damit privaten Charakter.

Vorschlag über Wanderungen, Fahrten und Exkursionen in den einzelnen Jahrgangsstufen

Hinweise: Die fett markierten Schulfahrten gehören zum festen Programm der Schule. Zusätzlich sollten auch Schüleraustausche mit ausländischen Partnern angeboten werden.

Klasse Wandertage/Schulfahrten Mögl. Exkursionen Zeitraum
5 Wandertage/Klassenfahrt Geo.: Exk im Heimatraum
Dt.: Theater
Frühjahr
Dezember
6 Wandertage/Klassenfahrt Bio.: Waldprojekt Forstgarten
Geschi.: Kloster Altzella/Schloss Nossen
Dt.: Theater
Ethik/Reli: Synagoge Dresden
Mai
Dezember
Dezember
September
7 Winterlager/Skilager
(Januar/Februar)
Mathe/Physik: Technische Sammlung DD
Dt.: Theater
März
Dezember
8 Wandertage/Klassenfahrt Dt.: Theater
Geschi.:Industriemuseum Chemnitz
Chemie:Klärwerk Nossen
Profil: Optisches Museum Jena
Nov/Dez

Frühjahr
9 Wandertage/Klassenfahrt Dt.: abendliches Theateranrecht
Geschi.: zb.: Gedenkstääte Buchenwald
GRW: Besuch Landtag Dresden
Bio.: Ökologie-stehendes Gewässer
Frühjahr
10 Abschlussfahrt

Dt.: abendliches Theateranrecht
GRW: Besuch Rathaus/Gericht
Geo.: Besuch eines Tagebaus
Nat. Profil:Reiche Zeche/Mineralische Sammlung Freiberg
Geschi.: Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein,Ausstellung Stasi DD

März,April
11 Kursfahrt Dt.: abendliches Theateranrecht
Bio.: botanischer Garten DD
April/Mai
12 Möglichkeit einer Abschlussfahrt nach dem Abiball (privat) Geschi/GRW:Berlin (Bundesrat/Bundestag) September

 

Schulprogramm - Kooperationen und Partnerschaften

Kooperationen und Partnerschaften

1. Partnerschaften in der Wirtschaft

-Sächsische Haustechnik GmbH Dresden
   Förderung von leistungsstarken Schülern durch Vergabe eines Stipendiums

-TNT Express GmbH
   Unterstützung beim Bewerbungstraining im Deutschunterricht

-Sparkasse Meißen
   Unterstützung bei Sportveranstaltungen
   Durchführung des Börsenwettbewerbs „Planspiel Börse“

-Tierklinik Nossen
   Zusammenarbeit bei Praktika

-Hegewald & Peschke Nossen GmbH
   Bereitstellung eines wissenschaftlich-technischen Praktikumsplatzes für einen Schüler

 

2. Partner im Bildungsbereich

-TU Bergakademie Freiberg
   Unterstützung bei Praktika
   Durchführung von Experimentalvorträgen
   Unterstützung bei BELL
   Exkursionen im naturwiss. Profil Klasse 10

 

3. sonstige Partner

-Schulförderverein des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Nossen
   materielle Unterstützung von Projekten, unterrichtsbezogenen oder außergewöhnlichen Anschaffungen
   materielle Unterstützung finanziell benachteiligter Schüler
   ideelle Anerkennung von Schülerleistungen durch Preisverleihungen
   Organisation und Unterstützung von Kultur- und Traditionsveranstaltungen
   Kontaktpflege zu

-Ehemaligen Landratsamt Meißen
   Zusammenarbeit mit Amt für Umwelt- und Naturschutz bei BELL

-Stadt Nossen
   Rathauserkundung im Gemeinschaftskundeunterricht
   Zusammenarbeit bei Projekten zur gemeinnützigen Arbeit (Öko-Tag, objektbezogene Arbeiten)
   Nutzung städtischer Sportanlagen

-SV Lok Nossen, Mittelschule Nossen
   Organisation gemeinsamer Sportveranstaltungen

 

4. Schulpartnerschaften
    Aubenas/Frankreich
    Gymnasium Dabas/Ungarn

Digitale Schule
  • Ausstattung mit 3 Computer-Fachräumen, 2 Laptop-Sätze, 4 iPad-Sätzen
  • digitale Tafeln/Displays in allen Räumen
  • Informatik-AG für interessiert SuS aller Klassenstufen. Programmierung, Hardware, Netzwerkbetreuung
  • Themenwoche Klasse 6: Spieleprogrammierung
  • Teilnahme am Informatik-Biber-Wettbewerb
Schulprogramm - Sportliche Aktivitäten

Sportliche Aktivitäten

Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote
-Tanz (in Zusammenarbeit mit der Tanzschule Lax)
-Handball (Jungen)
-Gerätturnen
-Basketball (Jungen)
-Leichtathletik/Sport in der Natur
-Fußball (Mädchen)
-Schach

Zusammenarbeit mit Sportvereinen der Stadt und der Region
-Siebenlehner Sportverein (Schach)
-SV Lok Nossen (Volleyball, Fußball, Tischtennis)
-Lok Dresden (Fußball Mädchen)
-Kenbukan (Karate)

Teilnahme am Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“
-u.a. in den Sportarten Leichtathletik, Unihockey, Volleyball, Gerätturnen, Handball, Fußball, Basketball und Beach-Volleyball

Ausrichtung von Schulmeisterschaften
-Gerätturnen und Hochsprung mit Musik

Geschwister-Scholl-Lauf
-zu Ehren der Namensgeber unserer Schule innerhalb des Tages des sächsischen Schulsports als Regionalveranstaltung

Ausrichtung des Muldentallaufes (überregionaler Crosslauf)

Teilnahme am Schulvergleichswettbewerb Hallenfußball

Skilager (Ski Alpin) in den Deutschen Alpen bzw. Winterlager im Vogtland in der Klassenstufe 7

Durchführung des Sächsischen Schulsporttages

Ausrichtung des Schulsportfestes
-Leichtathletik, Schwimmen, Kraftsport, Sportspiele

Themenwoche „Sport und Natur“ in der Klassenstufe 5
-Inline-Skating, Schwimmen, Bewegung in der Natur, Musikinstrumentebau aus Naturmaterialien am Ende des Schuljahres

Teilnahme am Sportabzeichen-Programm des Landessportbundes

Schulprogramm - Künstlerische Angebote

Künstlerische Angebote

Angebote Inhalte Ansprechpartner
Chor Kl 5-12 Einstudieren moderner und traditioneller Chorsätze,Konzerte,Chorlager FB Musik
Bands Individuelle Förderung von Instrumentalisten,Vorbereitung Schulaufführungen FB Musik
Projekt im GK Musik 11/12 Erarbeitung und Präsentation verschiedener Projekte auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern FB Musik
GTA´s Siehe aktuelle Angebote GTA-Verantwortliche/r
Tanzstunde Kl. 9-12 Klassische Tanzschule Tanzschule Lax
www.tanzschulelax.de
Instrumentalunterricht Instrumentalunterricht,zb. KLavier,Gesang,Schlagzeug,Gitarre Musikschule Meißen
kontakt@musikschule-landkreis-meissen.de

 

Schulprogramm - Soziale Verantwortung

Soziale Verantwortung

In der Schulgemeinschaft soll die Bereitschaft entwickelt werden, sich auf die Kooperation mit anderen einzulassen, zu lernen, dass ein Team stärker ist als die Summe einzelner Kräfte.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft übernehmen die Verantwortung für andere bzw. für das Gemeinwohl.
Es werden Kommunikations-, Konflikt- und Empathiefähigkeit geschult sowie Zuverlässigkeit und Umsicht gefördert. Unser Ziel ist es, alle anzusprechen und durch eine Vielzahl von Aktivitäten, Aufgaben und Angeboten in diesen Prozess einzubinden:
-Wandertage, Klassenfahrten und Exkursionen (mit zunehmender Einbindung der Schüler bei der Planung)
-Schüler helfen Schülern (GTA)
-Patenschaften in der Klasse; Hilfe durch Klassenkameraden bei längeren Krankheiten
-Projekte im Team während des Unterrichts sowie bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Tag der Artenvielfalt)
-Nepalprojekt (Hilfsprojekt mit Bildungseinrichtung in Verantwortung des Schülerrates)
-Spendenaktionen (z.B. Kuchenbasare)
-Klassen- und Kursübergreifende außerschulische Veranstaltungen (z.B. Frühlingsfest, Benefiz- und Weihnachtskonzerte, Auftritte in Altenheimen mit kulturellen Programmen)

Außerdem erhält jede Klassenstufe für ein Jahr Verantwortungsbereiche innerhalb der Schulgemeinschaft und stärkt ihre soziale Verantwortung in verschiedenen Zusammenhängen.

Klasse 5:
Pflege des Sport- und Spielplatzes im Schulgelände; Formung einer Klassengemeinschaft im Rahmen von Kennenlerntagen

Klasse 6:
jahreszeitliche Gestaltung des Speiseraumes; Förderung des Naturverständnisses während eines Waldprojektes

Klasse 7:
Pflege der Grünpflanzen auf den Fluren; Erleben von Gemeinschaft bei sportlichen Herausforderungen im Ski-und Winterlager

Klasse 8:
Pflege des Geländes hinter der Turnhalle; Ausgestaltung des Programmes für den ersten Schultag des folgenden Schuljahres; Zusammenarbeit mit einem Seniorenheim (Pflegedienst Sylvia Engelhardt)

Klasse 9:
Einräumen der Aula vor und nach Veranstaltungen; Organisieren und Absolvieren eines Betriebspraktikums

Klasse 10:
Verantwortung für die Schülerküche und die Schüleraushänge im Schulhaus; Woche der sozialen Verantwortung (Vorschlag)

Klasse 11:
Verantwortung für den Studienraum; Organisation des Frühlingskonzertes; Basteln von Geschenken für die zukünftigen Fünftklässler

Klasse 12:
Arbeitseinsätze der Jahrgangsstufe 12

Die sozialen Kompetenzen zu stärken wird auch in Zukunft eine Aufgabe sein, die auf vielfältige Weise sowohl in Traditionen fortgeführt wird als auch in immer neue Zusammenhänge gestellt werden muss. Dieser Herausforderung stellen wir uns mit der gesamten Schulgemeinschaft.

Schulprogramm GTA

Anlage zu Teil B – Ganztagesangebot

Das Geschwister – Scholl – Gymnasium Nossen ist eine Schule mit Ganztagsangebot.
Das GTA ist ein fester Bestandteil zur Umsetzung des Schulprogramms, z.B. auf den Gebieten der Begabtenförderung, der Chancengleichheit, der Förderung des Naturschutzgedankens und des Umweltbewusstseins, der Ausgestaltung des Gymnasiums als kulturelles Zentrum und der Ausprägung einer gesunden Lebensweise.
Besonders entwickelt wird die Ausprägung von sozialen Kompetenzen durch die Angebote „Hausaufgabenbetreuung“ und „Schüler helfen Schülern“, da diese Kontakte zwischen den Jahrgangsstufen herstellen bzw. intensivieren.
Die Nutzung der Bibliothek erfolgt im besonderen Maße in enger Verflechtung mit dem GTA.
Das Programm mit den Inhalten des GTA für das folgende Schuljahr wird im Juni auf der Homepage veröffentlicht, sodass eine Orientierung möglich ist.
In der 1. Schulwoche erfolgt die Anmeldung für die einzelnen Angebote.
Das GTA startet in der 2. Schulwoche.
Ansprechpartner sind Frau Bergk und Frau Soltysiak.

Schulprogramm Kontakte

Anlage zu Teil A Kontakte

Schüler-Lehrer
-Unterricht geprägt von Methodenvielfalt, individueller Förderung und Forderung, hoher Schüleraktivität, -Selbstständigkeit
-Klassenlehrerstunde für 5. – 7. Klasse zur Bearbeitung klassenspezifischer Belange (im Rahmen der zur Verfügung -stehenden Lehrerstunden)
-außerunterrichtliche Veranstaltungen der Klassen, z.B. Wandertage, Klassenfahrten, Klassenfeiern
-außerunterrichtliche Angebote der Schule, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Sportgemeinschaften, Ganztagsangebote, -Theater- und Musicalaufführungen
-Betreuung fachlicher Wettbewerbe, Facharbeiten und BELL
-Tag der offenen Tür: Präsentation der Schule
-Mitwirkung in der Schulkonferenz
-Beratungslehrer und Vertrauenslehrer

Eltern-Lehrer
-Elternabende (allgemeine und thematische Elternabende in Verantwortung der Elternvertreter)
-Lehrer-Elternsprechtag (2-mal im Schuljahr) und individuelle Gespräche
-Elternstammtisch der Klasseneltern mit geladenen Lehrern
-Mitwirkung in der Schulkonferen
-Mitwirkung im Förderverein Begleitung von Wandertagen, Klassenfahrten und Fachexkursionen
-Tag der offenen Tür
-Beratungslehrer als Ansprechpartner für Schullaufbahnberatung und in besonderen Konfliktsituationen

Schüler-Eltern
-Klassenveranstaltungen mit Eltern z.B. Familienwandertage, gemeinsame Feiern
-schulpolitische Mitwirkung in der Schulkonferenz
-Mitwirkung im Förderverein
-Gestaltung, Unterstützung und Besuch von Wettbewerben und Theater- und Musicalaufführungen
-Tag der offenen Tür

Schüler-Schüler
-Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen im Klassenverband
-Jahrgangsstufenverband
-Klassensprecher, Schülerrat und Schulkonferenz
-gemeinsame Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Sportgemeinschaften und GTA
-Organisation, Gestaltung und Besuch von Wettbewerben und Theater- und Musicalaufführungen -Unterstützungsangebote, z.B. Schüler helfen Schülern, Hausaufgabenbetreuung

Eltern-Eltern
-Elternabende
-Elternstammtisch
-Klassenveranstaltungen mit Elternanwesenheit
-Mitwirkung im Förderverein
-Elternrat, Schulkonferenz

Lehrer-Lehrer
-Fachkonferenzen
-Schulinterne Fortbildungen
-Individueller Austausch
-Klassenkonferenzen
-Jahrgangsstufenkonferenz
-Gesamtlehrerkonferenz
-Schulkonferenz
-Pädagogischer Lehrerstammtisch
-Förderverein