Zutrittsbeschränkung für ungetestete Personen ab 18.03.2021

von Dr. Bert Xylander

Ab Donnerstag, 18.03.2021, tritt für unsere Schule die in der Corona-Schutz-Verordnung verordnete Zutrittsbeschränkung für ungetestete Personen in Kraft.

Alle Personen dürfen nur noch mit einem negativen Testergebnis (nicht älter als 3 Tage; bei Kindern nicht älter als 7 Tage) die Schule betreten.

Als Ausnahme für Schulangehörige ist festgelegt, dass die Person sich unmittelbar nach Betreten der Schule einem Selbsttest unterzieht, der von der Schule zur Verfügung gestellt wird.

Zu den Themen Selbsttest, Zutrittsbeschränkungen und schulische Abläufe ab 18.03.2021 finden Sie einen Elternbrief des Schulleiters im internen Bereich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die E-Mail des Schulleiters vom 17.03.2021, die ebenfalls im internen Bereich hinterlegt ist.

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