Die Klasse 10 vor Gericht

Als wir den Gerichtssaal Nummer 1 betraten, war die Verhandlung zum Diebstahl von Spirituosen schon so gut wie zu Ende. Nachdem wir uns gesetzt hatten, durften wir gleich wieder aufstehen, um die Verkündung des Urteils zu vernehmen. Der Täter bekam drei Monate Freiheitsstrafe. Bei der nächsten Verhandlung handelte es sich um Körperverletzung an einem geistig Behinderten. Zwei der fünf mutmaßlichen Täter waren bei der Fahndung anwesend. Die frühere Freundin des Opfers sollen ihn am 28.3.2014 in die Nähe der Sonnenapotheke Meißen gelockt haben, wo er von einem Täter unangekündigt einen Schlag ins Gesicht bekommen hat und somit zu Boden ging. Zu fünft traten sie, nach der Aussage des Opfers, in die Bauch und Rückenregion. Am Ende der Schlägerei wurde das Opfer mit dem Hinterkopf gegen eine Hauswand geschlagen und verwundet am Tatort liegengelassen. Diese Geschichte ergab sich aus Polizeiermittlungen und Zeugenvernahmen. Einer der zwei Angeklagten war ebenfalls zum Teil geistig behindert und bekam als Urteil gemeinnützige Arbeit. Für den anderen Angeklagten lief es nicht so glimpflich ab. Da er sich in Widersprüche verstrickte und der Richter ihn letztlich zu einem Eingeständnis der Schuld bwegen konnte, bekam er acht Monate auf Bewährung, 100 Arbeitsstunden und muss zusätzlich die Prozesskosten tragen. Zwischen den Verhandlungen erklärte uns die Richter auch seine Vorgehensweise und seine Entscheidungsfindung. Leider konnten wir der dritten Verhandlung nicht weiter Folgen, weil wir wieder zurück zum Bus mussten. Ich empfand den Gerichtsbesuch als sehr interessant und lehrreich.

Marc Zohles

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