Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2019/2020

von Gymnasium Nossen

Öffnungszeiten und Aufnahmeformalitäten

 

Schüleranmeldungen für die 5., 6. und 7. Jahrgangsstufe
im Schuljahr 2019/2020 können Sie im Gymnasium Nossen, Sekretariat, in der Zeit vom

01.03.2019 bis 08.03.2019

 

  • Freitag 01.03.2019 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Montag 04.03.2019 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Dienstag 05.03.2019 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch 06.03.2019 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 07.03.2019 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag 08.03.2019 8.00 bis 11.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung vornehmen.

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aufnahmeantrag (Antragsformular)
  • Bildungsempfehlung (Original)
  • Kopie der Halbjahresinformation Kl. 4
  • Original der Geburtsurkunde zur Vorlage / Kopie zur Abgabe
  • Antrag auf Schülerbeförderung (wenn schon vorhanden)
Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2019/2020

Sehr geehrte Eltern,

vielen Dank für Ihr Interesse, Ihr Kind ab dem neuen Schuljahr an unserem Gymnasium lernen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 01.03. bis 08.03.2019, ausschließlich während der Öffnungszeiten des Sekretariats.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Original der Bildungsempfehlung sowie Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation, das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde, den Antrag auf Schülerbeförderung sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, mit. Geben Sie bitte einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie auch die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Eltern, deren Kindern die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und die wünschen, dass ihre Kinder die Ausbildung am Gymnasium fortsetzen, können ihr Kind ebenfalls bis zum 08.03.2019 anmelden. Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung**, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 12.03.2019, 9.30 – 10.40 Uhr in unserem Gymnasium durchgeführt wird.
**Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zuzüglich 10 Minuten Einlesezeit.
Die Beratungsgespräche finden vom 12.03.2019 bis zum 21.03.2019 in unserem Gymnasium statt. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von 3 Wochen bis spätestens zum 11.04.2019 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden.

Der Bescheid über die Aufnahme am GSG Nossen ergeht schriftlich an die Eltern am 23.05.2019.
Für das Schuljahr 2019/20 nehmen wir voraussichtlich vier Klassen 5 auf. Die Klassen werden grundsätzlich mit 28 Schülern, vermindert um die Anzahl der potenziellen Wiederholer, belegt. Werden Kinder mit Integrationsstatus aufgenommen, beträgt die Klassenstärke 25 als Obergrenze.
Die Bildung der Sprachenklassen wird erleichtert, wenn Sie kennzeichnen, dass Sie beide Fremdsprachen akzeptieren. Übersteigt die Anzahl der Interessenten für eine Fremdsprache die vorhandene Platzkapazität, so sind gemäß §17 der Schulordnung Gymnasien eine Berücksichtigung von Härtefällen sowie ein Losverfahren möglich.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.  

Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.
2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als
60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).
3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg - Grundlage Routenplaner - Grenze 3,5 km)
4. Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide frei werdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag Ihrerseits, der bis spätestens 21.06.2019 am Gymnasium vorliegen muss.

Abgelehnte Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 23.05. bis 29.05.2019 an einem Gymnasium anzumelden, an dem noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung des Schülers im Aufnahmeverfahren. Eine Aufnahme an diesem Gymnasium schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren aus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bert Xylander
Schulleiter

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